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BFH, 11.03.1992 - II B 144/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - II B 144/90
Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß die Dritte Kammer des Zweiten Senats des BVerfG durch Beschluß vom 27. Dezember 1991 eine gegen die grunderwerbsteuerliche Behandlung eines Bauherrenmodells gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Deutsches Steuerrecht 1992, 106; Betriebs-Berater 1992, 261). - BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - II B 144/90
Er hat bereits entschieden, daß die Gerichte trotz der gegen die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Bauherrenmodellen anhängigen Verfassungsbeschwerden nicht nach § 74 FGO an Entscheidungen über andere Bauherrenmodelle gehindert sind (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Oktober 1991 II B 56/91, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930). - BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 795/89
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der steuerlichen Einordnung eines …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - II B 144/90
die Entscheidung über die Beschwerde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 795/89 anhängige Verfassungsbeschwerde zurückzustellen.
- BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
Für eine Aussetzung reicht es nicht aus, daß dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren den Rechtsstreit berührende Rechtsfragen vorgelegt worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 11. März 1992 II B 144/90, BFH/NV 1993, 172;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 74 FGO Rz. 3 - zur Verfassungsbeschwerde). - FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 3/95 Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998 EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
- BFH, 27.01.1995 - VIII B 105/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Der bloße Hinweis auf Äußerungen im Schrifttum genügt hierfür nicht, weil sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus der Beschwerdeschrift selbst ergeben muß (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625;… vom 8. Dezember 1989 V B 59/89, BFH/NV 1990, 654, und vom 11. März 1992 II B 144/90, BFH/NV 1993, 172).
- FG Münster, 21.02.2002 - 3 K 8159/98
Fortsetzunge des Einspruchsverfahrens - Ruhen des Finanzgerichtsverfahrens - …
Insbesondere die Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde zwingt nicht automatisch zur Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 11.03.1992 II B 144/90, BFH/NV 1993, 172). - FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 4/95 Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998, EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffen die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragssteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
- FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95 Zwar ist unter dem Az.: 1 BvL 10/98 (vgl. HFR 1998, 947) aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluß vom 24.06.1998 EFG 1998, 1428), der mit dem als unzulässig zurückgewiesenen Beschluß desselben Gerichts identisch ist (EFG 1998, 1428 "Fußnote") ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer und des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG anhängig, die bloße Anhängigkeit eines Verfahrens rechtfertigt jedoch keine Verfahrensaussetzung im Streitfall (vgl. Tipke-Kruse a.a.O., BFH-Beschluß vom 11.03.1992 II B 144/90 , BFH/NV 1993, 172).
- FG Hamburg, 08.12.1999 - I 245/98
Aussetzung des Verfahrens, wenn das Finanzgericht eine Verfassungsbeschwerde in …
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